Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Den angebotenen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.


2. Bestellung
Die Annahme eines Auftrages erfolgt freibleibend. Der Abschluss kommt zustande, wenn er vom Lieferanten bestätigt worden ist. Für alle Bestellungen und Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Greifen-Fleisch GmbH schriftlich bestätigt werden.


3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Auftragserteilung zum vereinbarten Liefertermin. Vereinbarte Lieferfristen setzen unbehinderte Liefer- und Versandmöglichkeiten voraus. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliches entbinden von der Lieferungspflicht.


4. Preise
Als Verkaufspreise werden die am Versandtag gültigen Preise berechnet.


5. Zahlung
Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist Verzugszinsen in Höhe von 2 % p.a. des jeweiligen Basiszinssatzes gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 DÜG berechnet.


6. Eigentum
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung oder Einlösung hereingegebener Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der jeweiligen offen stehenden Rechnungen sicherheitshalber an den Lieferanten ab. Mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Lieferanten gehen das Eigentum der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Mit der Erteilung eines Auftrages an uns wird anerkannt, dass diese uns gehörenden Gelder jeweils gesondert aufzubewahren und an uns abzuführen sind. Vom Käufer sind eventuelle Pfändungen und andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich anzuzeigen. Im Konkursfalle haben wir ein Aussonderungsrecht gemäß § 43 KO.


7. Mängelrügen und Gewährleistungen
Für die gelieferten Erzeugnisse haftet der Lieferant im gesetzlichen Umfang und innerhalb gesetzlicher Frist. Die Haftung erfolgt jedoch nur bei artengerechter Lagerung der Ware. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware direkt bei uns in der Weise zu erheben, dass wir die Mangelhaftigkeit und die Berechtigung der Rüge nachweisen können. Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Käufers. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen Zeitraumes geltend gemacht werden und müssen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung angezeigt werden. Mängelrügen sind in jedem Fall ausgeschlossen, sobald der Käufer die Ware weiterverkauft bzw. mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.

Beanstandete Waren müssen zu unserer Verfügung gehalten werden. Bei begründeten Mängelrügen leisten wir Ersatz oder erteilen Gutschrift; Schadenersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Greifswald, Hauptsitz des Lieferanten.

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